Hausordnung GMS und RS Althengstett

Im Bereich des Schulzentrums treffen sehr viele Menschen mit unterschiedlichen Aufgaben und Interessen aufeinander. Damit es möglichst wenig Störungen und Schwierigkeiten gibt, müssen wie in der Familie, im Verkehr oder beim Sport bestimmte Regeln eingehalten werden.
Sie gelten für alle Beteiligten.

Grundregel 1
Ich verhalte mich so rücksichtsvoll, dass keine andere Person belästigt, gestört, gefährdet oder geschädigt wird.
Grundregel 2
Ich verhalte mich so, dass fremder und eigener Besitz geschont und sachgerecht behandelt wird. Bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Sachbeschädigung werden die Eltern haftbar gemacht.
Grundregel 3
Ich komme pünktlich zum Unterricht, nutze die Lernzeiten und verursache keine unnötigen Störungen.
Grundregel 4
Ich helfe mit, für Ordnung und Sauberkeit im gesamten Schulbereich zu sorgen, Schäden zu vermeiden und unnötige Kosten zu ersparen.
Grundregel 5
Den weisungsbefugten Personen (Lehrerinnen und Lehrern der Realschule, GMS, Hausmeistern und den SMV-Ordnern (bei SMV-Veranstaltungen)) ist Folge zu leisten. Auf Verlangen haben Schülerinnen und Schüler ihren Namen und die Klasse zu nennen.
Grundregel 6
Wir legen Wert auf angemessene Kleidung an unserer Schule und möchten gerne alle am Schulleben Beteiligten dafür mit in die Verantwortung nehmen.
Grundregel 7: (gilt nur für die RS)
Smartphones müssen während der Unterrichtszeit in der Schultasche verstaut sein und dürfen nicht am Körper getragen werden.

Regelung Mittagspause
Schülerinnen und Schüler, die in der Mittagspause nicht nach Hause gehen, haben die Möglichkeit, sich von Montag bis einschließlich Donnerstag von 12.10 Uhr bis 13.35 Uhr in der Mensa des Schulzentrums aufzuhalten. Unsere Schulsozialarbeiter Frau Becker und Frau Roller stehen den Schülerinnen und Schülern in der Mittagspause als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie betreuen auch das Bewegungsangebot in der Mittagspause.
Für Schülerinnen und Schüler, welche die beaufsichtigten Bereiche verlassen, erlischt der Versicherungsschutz durch die Schule.

 Folgendes ist den Schülerinnen und Schülern daher nicht erlaubt:
1. der Aufenthalt in der Schule außerhalb schulischer Veranstaltungen
2. der Aufenthalt in der Schule zwischen 13.00 und 13.35 Uhr
3. das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit,
    außer mit Sondergenehmigung
4. der Aufenthalt auf dem Gang nach dem zweiten Läuten
5. der Aufenthalt in den Gebäuden während der großen Pausen und der Aufenthalt
    außerhalb des Pausengeländes
6. das Fahren mit Fahrrad, Moped, Motorrad, Kickboard
    u. a. auf dem gesamten Schulgelände
7. der Genuss von Tabakwaren, alkoholischen Getränken
    und Drogen im Umfeld der Schule
    (siehe Lageskizze https//:openstreetmap.de)
8. das Kauen von Kaugummi im Schulgebäude
9. das Mitbringen von Waffen
    und waffenähnlichen Gegenständen
10. die Benutzung von
      elektronischen Unterhaltungsgeräten und Handys ist
      im Schulgebäude und auf dem Schulgelände.
      Ausnahme: 12.10-13.35 Uhr im Mensabereich.
11. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen auf dem Schulgelände und im Schulhaus
      ohne Genehmigung durch die Schulleitung.

Schulfremden Personen ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände während der Unterrichtszeit untersagt!

 

Ich stimme zu

Unsere Internetseite verwendet Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service und eine bessere Benutzerfreundlichkeit zu gewährleisten. Wenn sie auf der Website weitersurfen stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Weitere Informationen zu Cookies und Einstellungen finden Sie hier.